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Lageplan

Der Lageplan ist ein Abbild eines konkreten Ausschnittes der Erdoberfläche und kann ein bestimmtes Thema beinhalten (z.B. als Bestands-, Aufmaß-, Baum- oder Höhenplan). Als Plan bezeichnet man zumeist Zeichnungen bis zu einem Maßstab von 1:1000, bei „größeren“ Maßstäben spricht man von Karten.

Amtlicher Lageplananzeigen

Der amtliche Lageplan stellt eine im Bauantragsverfahren (Anträge nach §§63-65 der Bauordnung von Berlin, in Kraft seit 01.01.2006) geforderte Bauvorlage dar und darf nur von Vermessungsstellen des Landes Berlin, den bezirklichen Vermessungsämtern oder den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren gefertigt werden. Der Inhalt des „amtlichen Lageplans“ wird in Berlin im §3 der Bauverfahrensverordnung (BauVerfVO) geregelt.

Projekteintragunganzeigen

Für den Bauantrag erfolgt die Eintragung der geplanten baulichen Anlagen. Der Architekt stellt seine Planung (alle Grundrisse, Ansichten und Schnitte) zur Verfügung und der vorliegende Lageplan wird mit den relevanten Projektdaten ergänzt.

Prüfung Ihrer Planung zur Bebaubarkeit von Grundstückenanzeigen

Das Berliner Baurecht ist insbesondere bei der Betrachtung der Nutzungsberechnung und der Abstandsflächen eine komplexe Materie geworden, welches sich durch Gerichtsentscheide, Kommentierungen und bauaufsichtliche Entscheidungshilfen nicht mehr pauschal anwenden lässt. Die detaillierte Kenntnis verschiedenster Jahrgänge der Baunutzungsverordnung und der Bauordnungen seit 1958 ist erforderlich.

Zur Prüfung der Realisierbarkeit Ihres Bauvorhabens untersuche ich die wichtigsten planungsrechtlichen Aspekte und helfe, mögliche Hemmnisse zu erkennen und rechtzeitig gemeinsam zu lösen.
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Christian Gantzberg anzeigen
Bild: © Maksym Dykha - Fotolia.com