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Gebäudevermessung

Eine Gebäudevermessung muss dann durchgeführt werden, wenn ein Gebäude errichtet bzw. eine bauliche Veränderung an einem bestehenden Gebäude vorgenommen wurde (mehr als 20m² Grundfläche).

Ziel ist die Fortführung des Liegenschaftskatasters, sodass die Liegenschaftskarte aktuell bleibt.

Diese hoheitliche Vermessung gehört zu den öffentlichen Aufgaben und muss im Land Berlin entweder vom zuständigen Vermessungsamt oder durch einen in Berlin zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt werden.

Die dafür anfallenden Kosten sind in der Vergütungsverordnung festgelegt und hängen von der Geschossfläche des Gebäudes ab.

Lage- und Höhenbescheinigunganzeigen

Nach dem Bauordnungsrecht kann die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Bauüberwachung (§80 Bauordnung Berlin) prüfen, ob die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen eingehalten und ob die Pflichten der am Bau Beteiligten ordnungsgemäß erfüllt wurden.

Hierzu kann vom Bauherrn die Vorlage einer amtlichen Lage- und Höhenbescheinigung durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) gefordert werden, um festzustellen, ob das errichtete Bauwerk mit der Baugenehmigung übereinstimmt.
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